Dichtheitsprüfung

Eine sachkundige Dichtheitsprüfung vom Fachmann.

Der Umwelt zuliebe gibt es gesetzlich geforderte Maßmahnen die unser Erdreich und Trinkwasser nachhaltig schützen sollen. Somit wurde von Bund und dem Land NRW festgelegt, dass alle Abwasserleitungen nach § 61 a dicht sein müssen.

Laut  § 60 und 61 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), und dem § 61a des Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) wurden nun gesetzliche Regelungen getroffen, die auch private Grundstücks- entwässerungsanlagen betreffen.

Sie als Grundstückseigentümer sind für ihre eigene Grundstücksentwässerungsanlage durch § 61 a LWG NRW verpflichtet eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.

Die Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage ist vom Eigentümer aufzubewahren und dem Stadtentwässerungsbetrieb auf Verlangen vorzulegen.

Wir als Fachbetrieb führen diese Dichtheitsprüfung nach den vorgegebenen Vorschriften für Sie durch.

Spanke Haustechnik ist als zugelassenes Unternehmen des Stadtentwässerungsbetriebe
der Landeshauptstadt Düsseldorf mit unserem Personal geschult diese Dichtheitsprüfung sachkundig durchzuführen.

Machen Sie noch heute einen Termin und beachten Sie die gesetzlichen Fristen.

Die Bestimmungen / Regelungen der Satzung zur Bestimmung von Fristen für Dichtheitsprüfungen nach § 61 a LWG NRW können hier eingesehen werden.

 

Unsere Mitarbeiter Uwe Becker ist der offizielle Sachkundige für Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse.

Bitte sehen Sie sich auch das Informationsvideo der Landeshauptstadt Düsseldorf zu diesem Thema an.
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