Kosten Dichtheitsprüfung von der Steuer absetzen

Wer als Haus- oder Wohnungseigentümer seine Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lässt, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Dieser Punkt sorgte in der Vergangenheit für Unsicherheit, weil Bundesländer und manchmal sogar einzelne Städte unterschiedliche Regelungen haben.

Positiv in dieser Hinsicht entschied ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2014. Danach sind Dichtheitsprüfungen, also auch Zustands- und Funktionsprüfungen wie Spanke Haustechnik sie durchführt, als steuerbegünstigte Handwerkerleistungen zu werten und können somit von der Steuer abgesetzt werden.

Der Bundesfinanzhof begründet sein Urteil damit, dass die Dichtheitsprüfung eine Instandhaltungsmaßnahme sei und dazu diene, die Funktionsfähigkeit der Hausanlage zu kontrollieren. Deshalb sei sie eine vorbeugende Erhaltungsmaßnahme. 

Hausbesitzer können Arbeitslohn und Fahrtkosten für Dichtheitsprüfung geltend machen

Eigentümer können den Bruttoarbeitslohn des beauftragten Handwerksunternehmens ebenso absetzen wie in Rechnung gestellten Fahrtkosten. Ausgeschlossen sind Materialkosten und gelieferte Waren. Die Steuerermäßigung kann nur geltend machen, wer die Aufwendungen durch eine Rechnung belegen kann, aus der die Höhe des Arbeitslohns hervorgeht. Die absetzbaren Höchstbeträge sind gesetzlich festgelegt, für haushaltsnahe Handwerkerleistungen können auf Antrag 20 Prozent, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr gewährt werden.

Wenn Sie sich für eine Dichtheitsprüfung Ihrer Abwasserleitungen interessieren, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir von der Spanke Haustechnik aus Düsseldorf vereinbaren gern mit Ihnen einen Termin zur Zustands- und Funktionsprüfung Ihrer Abwasserrohre. Dabei finden wir heraus, ob die Leitungen ggf. beschädigt sind und saniert werden müssen.

Zurück