Danach sind alle Abwasseranlagen auch die, die nicht in Wasserschutzgebieten liegen, regelmäßig einer Zustands- und Funktionsprüfung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterziehen. Die DIN 1986 Teil 30 und DIN EN 1610 gelten verbindlich in NRW als allgemein anerkannten Regeln der Technik.
- bis zum 31.12.2015 erfolgen, wenn sie vor 1965 erstellt wurden und häusliches Abwasser ableiten oder vor 1990 gebaut wurden und industriellem oder gewerblichem Abwasser zum Fortleiten dienen.
- bis zum 31.12.2020 in allen anderen Fällen durchgeführt werden.
Ein Verzeichnis der Grundstücke, die in den Wasserschutzgebieten der Landeshauptstadt Düsseldorf liegen,
finden Sie hier (PDF-Datei).
Bestehende Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten für Grundstücke mit industriellem oder gewerblichem Abwasser, die unter einen Anhang der Abwasserverordnung fallen, sind erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 auf Zustand- und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Eine Übersicht der dem Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf bekannten Grundstücke in Düsseldorf finden Sie hier: Zugelassene Unternehmer des Stadtentwässerungsbetriebes
Eine Auflistung der Anhänge der Abwasserverordnung finden Sie unter: www.gesetze-im-internet.de/abwv.
Für alle anderen Grundstücke gibt es keine Fristen zur Erstprüfung.
Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von speziell geschulten, anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Die Zustands- und Funktionsprüfung muss bei Abwasserleitungen mit häuslichem Abwasser alle 30 Jahre wiederholt werden. In Wasserschutzgebieten beginnt die Frist mit Ablauf der für die erstmalige Prüfung gesetzten Frist, entweder am 31.12.2015 oder am 31.12.2020.
Bei Abwasserleitungen mit industriellem oder gewerblichem Abwasser sind die Vorgaben der DIN 1986 Teil 30 einzuhalten.