Wer als Haus- oder Wohnungseigentümer seine Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lässt, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Dieser Punkt sorgte in der Vergangenheit für Unsicherheit, weil Bundesländer und manchmal sogar einzelne Städte unterschiedliche Regelungen haben. Positiv in dieser Hinsicht entschied ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2014.